Service und Datenschutz



Hausverwaltung ist Vertrauenssache!
Immobilien sind eine wertvolle Anlage und bedürfen einer sorgfältigen, verantwortlichen und guten Betreuung. Bei der

Hausverwaltung Rotenburg – Mario Knoch

wird ihre Immobilie sach- und fachgerecht verwaltet.
Mein Service umfasst
– die WEG – Verwaltung
– die Mietverwaltung
– die Sondereigentumsverwaltung

Leistungen der Allgemeinen Verwaltung

– Korrespondenz mit Eigentümern
– Aufstellen des Wirtschaftsplanes, natürlich auch wohnungsbezogene
  Einzelwirtschaftspläne
– Erstellen von Tagesordnungen zur Eigentümerversammlung, Organisation
  des Versammlungslokales, Durchführung und Leitung der
  Eigentümerversammlung
– Erstellen der Niederschrift einschließlich Versand des Beschlussprotokolls an
  die Eigentümer
– Hausordnung ggfs. aufstellen und überwachen
– Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
– Objektbezogene Sach- und Haftpflichtversicherungen überprüfen, ggfs.
  ändern und bei Eintritt des Versicherungsfalles für die Regulierung sorgen
– Gemeinschaftliche Gelder, in Form offener Fremdgeldkonten, verwalten und
  über deren Verwendung Rechnung legen
– Buchführung entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer
  kaufmännischer Geschäftsführung: – Bezahlen der Rechnungen (Skonto
  beachten) – Führen der persönlichen Wohngeldkonten – Anlage der
  Instandhaltungsrücklage, anteiliger / wohnungsbezogener Ausweis:
  Anfangsbestand, Zugang, Zinserträge, Zinsabschlagsteuer,
  Solidaritätszuschlag, Abgang, Endbestand – Mahnen von säumigen Zahlern,
  Durchführung von Gerichtsverfahren – Buchhaltung mit modernem EDV-
  Programm WinCasa von software24, nach den Grundsätzen
  ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung
– Erstellen einer Einnahme-/Ausgabe-/Überschußrechnung
– Erstellen einer Vermögensübersicht zum gewünschten Stichtag
– Abrechnung der Betriebskosten für jeden Wohnungs- und Teileigentümer

Technische Verwaltung

 – Überwachung des baulichen Zustandes des gemeinschaftlichen Eigentums
  durch jährliche Begehung
– Prüfung und Besichtigung baulicher Mängel im Einzelfall nach Bedarf
  Durchführung von Bauleistungen im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten –
  Planung, Vorkalkulation, Erstellung der Leistungsverzeichnisse – Einholung
  und Prüfung von Angeboten – Vergabe von Aufträgen und und Überwachung
  der Bauleistungen
– Bauleitung bei größeren Instandsetzungen und Umbaumaßnahmen
– Rechnungsprüfung
– Bautechnische Abnahme nach VOB/B §12
– Aufbewahrung der Planunterlagen: komplette Baupläne, (z.B. Grundrisse,
  Ansichten, Entwässerungspläne, Lagepläne)
– Aufbewahrung von Sicherungsscheinen für die zentralen Schließanlagen
– Bearbeitung von Schlüsselbestellungen, Schadensmeldungen bei
  Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
  durch Handwerker und Abrechnung
– Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen ( vorhandener
  Rahmenvertrag mit Versicherer )
– Vorbereiten und Organisieren von TÜV und Brandschutzprüfungen
– Einstellung von Hausmeistern und Reinigungskräften nach Absprache und
  Überwachung der Tätigkeit

Juristische Verwaltung

– Beratung der Eigentümer bei Maßnahmen der Verwaltung über die
  Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen
– Handlung als Zustellungsbevollmächtigter i.S. des § 27 (2) WEG
– Auftreten bei Gericht als Verfahrens- und/oder Prozeßbevollmächtigter
– Veranlassen von Rechtsmaßnahmen gegenüber säumigen Zahlern

Informationspflicht nach DSGVO 

Hier: Vermietung, WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung

Mitzuteilende Informationen gemäß Art. 13 Abs. 1 DSGVO

1. Firma:  Hausverwaltung Rotenburg – Mario Knoch 

2. Verantwortlicher mit Adresse:  Mario Knoch,  Fichtestrasse 1, 36199 Rotenburg

3. Zweckbestimmung der Datenverarbeitung, deren Rechtsgrundlage bzw. berechtigtes Interesse: WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Verwaltung von Sondereigentum 

  • Rechtsgrundlage: Verwaltungsvertrag, Verwaltungsvollmacht 
  • Gesetz: Wohneigentumsgesetz (WEG) 
  • Berechtigtes Interesse: ordnungsgemäße Verwaltung nach WEG 

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können 

  1. Interne Empfänger: keine
  2. Wärmemessdienste, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, sonstige Berater 
  3. Kreise, Städte und Gemeinden 
  4. Handwerker und Wirtschaftszweckverbände 

7. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten außerhalb der EU erfolgt nicht. 

 

Nach Art. 13 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung zu stellende Informationen 

1. Betroffenenrechte Sie haben das Recht auf: 

  • Auskunft über ihre gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten 
  • Berichtigung ihrer hinterlegten personenbezogenen Daten 
  • Löschung ihrer nicht mehr benötigten Daten 
  • Einschränkung der Nutzung ihrer Daten 
  • Widerspruch (speziell bei zuvor gegebenen Einwilligungen) 
  • Datenübertragbarkeit 

2. Speicherdauer Daten aufgrund von Vertragsanbahnungen werden gelöscht, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt und gesetzliche Aufbewahrungs- bzw. Nachweisfristen der Löschung nicht entgegenstehen. Während des bestehenden Vertragsverhältnisses erfolgt die Speicherung nach den gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Löschung nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften. 

3. Widerrufsrecht bei Einwilligung: Erfolgt die Speicherung Ihrer Daten aufgrund Ihrer Einwilligung, können Sie die Einwilligung widerrufen. Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt i. d. R. auf vertraglicher Grundlage bzw. aufgrund einer Vertragsanbahnung. Eine Einwilligung liegt in solchen Fällen nicht vor. 

4. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde: Gemäß Art. 77 DSGVO haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder das BDSG verstößt. Beschwerden können an den 

Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Postfach 3163, 65021 Wiesbaden 

gerichtet werden.

5. Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte und die Folgen der Nichtbereitstellung: Die ggf. erfolgende Bereitstellung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage. Eine Nichtbereitstellung würde einen Gesetzesverstoß darstellen, der nach den entsprechenden Gesetzen sanktioniert wäre. Die Bereitstellung Ihrer Daten an Rechtsanwälte wegen gerichtlicher Klageverfahren erfolgt auf rechtlicher Grundlage bzw. im berechtigten Interesse des Unternehmens. Ihre Nichtbereitstellung an Rechtsberater würde zu erheblichen rechtlichen Nachteilen für unser Unternehmen führen. 

6. Automatische Entscheidungsfindung: Eine automatisierte Entscheidungsfindung erfolgt nicht.